Politik

BAMF: Weniger freiwillige Ausreisen von Afghanen

Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - In diesem Jahr haben bis Ende September 957 Afghanen die vom Bund geförderte Möglichkeit der freiwilligen Ausreise genutzt. Das teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der "Welt" (Mittwochsausgabe) mit.
Im vergangenen Jahr kehrten noch rund 3.300 Afghanen über die geförderten freiwilligen Ausreisen des REAG/GARP-Programms zurück. Seit dem 31. Dezember 2016 ist die Zahl der in Deutschland lebenden ausreisepflichtigen Afghanen nach BAMF-Angaben von 11.887 bis Ende September 2017 auf 14.263 gestiegen. Darunter verfügten 10.105 über eine Duldung, weil die Rückführung trotz weiterhin bestehender Ausreisepflicht auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Dies kann etwa wegen ungeklärter Identität oder Krankheiten der Fall sein. In diesem Jahr entschied das BAMF bis Ende September über 99.724 Asylanträge von Afghanen. Davon wurden laut Behörde 49.259 abgelehnt. Weitere 6.176 Verfahren endeten ebenfalls mit einer negativen Entscheidung, wurden also schon während des Asylverfahrens abgebrochen - etwa weil der Antragssteller sich nicht mehr meldete oder weil die Zuständigkeit eines anderen Staats festgestellt wurde. Unter der knappen Hälfte der Afghanen, deren Asylanträge in diesem Jahr positiv entschieden wurde, waren 15.793 Flüchtlinge im Rechtssinne, also solchen die entweder Asyl nach dem Grundgesetz erhielten (94) oder Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention. Diese Schutztitel erhält nur, wer den BAMF-Anhörern glaubhaft vermitteln kann, dass er persönlich von Verfolgung bedroht ist, etwa wegen seiner religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit oder weil er ein politischer Dissident ist. Weitere 6.015 Afghanen erhielten den sogenannten subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge; ihn erhalten Menschen, die nicht persönlich von Verfolgung bedroht sind, sondern von allgemeinen Gefechtshandlungen in ihrer Herkunftsregion. Schließlich erhielten von den rund 45.000 positiv entschiedenen Afghanen 22.481 in diesem Jahr bis Ende September den vierten möglichen Schutztitel, nämlich das sogenannte Abschiebungsverbot. Dieser Schutzstatus spielt aktuell fast nur bei Afghanen eine Rolle.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.